Deutschlands zentrales, kostenfrei zugängliches Evidenzregister für Prävention und Gesundheitsförderung – und ein integraler Baustein in Phase 4 des CTC-Prozesses.
Programme werden nach standardisierten Kriterien geprüft und einer von drei Evidenzstufen zugeordnet – basierend auf Studiendesign und Wirksamkeitsnachweisen. Wie die Zuordnung abläuft, zeigt Abb. 4.
Stufe 1
Effektivität theoretisch gut begründet
Konzept und Umsetzung erfüllen alle Prüfpunkte, und mindestens eine Evaluation auf dem Niveau null Sterne zeigt ein überwiegend positives Ergebnis, etwa eine Messung vor und nach der Maßnahme ohne Vergleichsgruppe.
Stufe 2
Effektivität wahrscheinlich
Konzept und Umsetzung erfüllen alle Prüfpunkte, und mindestens eine Evaluationsstudie mit einem bis drei Sternen zeigt ein überwiegend positives Ergebnis, in der Regel eine kontrollierte Studie ohne .
Stufe 3
Effektivität nachgewiesen
Konzept und Umsetzung erfüllen alle Prüfpunkte, und mindestens eine Evaluationsstudie mit vier oder fünf Sternen zeigt ein überwiegend positives Ergebnis bei mindestens hinreichender . Das Design schließt eine Nachmessung nach in der Regel sechs Monaten ein.
Grüne Liste/Abb. 4
So wird ein Programm bewertet.
Fünf Aufnahmekriterien, vier Prüfschritte und eine Sternskala von null bis fünf: das Verfahren, mit dem ein Programm einer der drei Evidenzstufen zugeordnet wird.
01Konzept
→
02Evaluationsniveau
→
03Ergebnisse
→
04Gesamtbewertung
Schema anzeigenAusklappenEinklappen
A
Was überhaupt geprüft wird.
Vor der Bewertung steht die Aufnahme. Fünf Kriterien entscheiden, ob eine Maßnahme als evaluiertes Präventionsprogramm in die Datenbank gehört.
A1Wiederholbare Maßnahme
Aufgenommen wird nur, was sich an einem anderen Ort und zu einem späteren Zeitpunkt wiederholen lässt. Dafür braucht es eine ausdrückliche Handlungsanleitung, etwa ein geschriebenes oder ein Ablaufschema, überprüfbare Ziele, eine für die Teilnehmenden zeitlich begrenzte Dauer und eine Umsetzung zusätzlich zur vorhandenen Grundstruktur.
A2Präventive Ausrichtung
Ein Präventionsprogramm setzt ein, bevor das Problemverhalten auftritt oder sich verfestigt. In die Datenbank kommen Programme, die oder ansetzen und sich an alle oder an Gruppen mit erhöhtem Risiko richten. Für Ansätze, die bei ersten Anzeichen greifen oder tertiärpräventiv nach einer Verfestigung, eignet sich dasselbe Schema; sie passen nur nicht zur Ausrichtung von CTC.
A3Evaluation im deutschsprachigen Raum
Für das Programm liegt mindestens eine wissenschaftliche Evaluationsstudie aus dem deutschsprachigen Raum vor. Ohne diesen Nachweis erfolgt keine Aufnahme in die .
A4Bezug zu Risiko- und Schutzfaktoren
Das Programm senkt mindestens einen Risikofaktor oder stärkt mindestens einen Schutzfaktor. Einbezogen sind nur jene , die innerhalb der CTC-Strategie für jugendliches Problemverhalten als bedeutsam gelten: Gewalt, Delinquenz, Substanzmissbrauch, Schulabbruch, frühe Schwangerschaften sowie Depressionen und Ängste.
A5Umsetzbar in Deutschland
Materialien, Fortbildungen und fachliche Begleitung bei der Einführung sind hierzulande verfügbar. Ausgenommen sind Programme, die ohne gesonderte Begleitung auskommen.
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Schritt 1 · Prüfung der Konzept- und Umsetzungsqualität
Erklärt das Programm, warum es wirken soll?
Zuerst wird geprüft, ob ein Programm seine eigene Wirkungsannahme benennt und ob es sich sauber umsetzen lässt. Verlangt sind ein ausformuliertes Wirkmodell (), daraus nachvollziehbar abgeleitete Handlungsanleitungen und die Mittel, die eine Kommune für die Einführung braucht: Materialien, Schulungen, transparente Kosten und Instrumente der Qualitätskontrolle.
1aKonzept8 Prüfpunkte
Ein theoretisch begründetes Modell benennt die angenommenen Wirkfaktoren und bezieht sich auf anerkannte wissenschaftliche Modelle.
Die eingesetzten Methoden und Instrumente sind theoretisch begründet.
Problemanalyse, beeinflussbare Faktoren, Ziele, Zielgruppen und Methoden hängen erkennbar zusammen.
Das Programm knüpft an Risiko- und Schutzfaktoren an, die aus der Forschung bekannt sind.
Die Zielgruppen sind genau und vollständig beschrieben.
Handlungsanleitungen und Manuale sind nachvollziehbar aus dem Modell abgeleitet.
Die Ziele sind ausdrücklich formuliert und messbar.
Bei einer Entwicklung außerhalb Deutschlands sind der ursprüngliche Kontext und die vorgenommenen Anpassungen beschrieben.
1bUmsetzung6 Prüfpunkte
Methoden und Instrumente sind didaktisch aufbereitet und nachvollziehbar beschrieben.
Die benötigten Materialien und Manuale sind verfügbar und auf aktuellem Stand.
Notwendige Schulungen und Fortbildungen bestehen.
Die entstehenden Kosten sind transparent.
Eine fachliche Begleitung bei der Umsetzung steht bereit.
Instrumente für die Qualitätskontrolle der Umsetzung sind verfügbar.
1cEvaluation1 Prüfpunkt
Mindestens eine Evaluation auf dem Niveau null Sterne zeigt ein überwiegend positives Ergebnis.
Die ersten drei Punkte der Konzeptqualität sind nicht erfüllt
→keine Aufnahme
Einzelne Punkte bleiben offen
→auf der Schwelle
Alle Punkte sind erfüllt
→weitermit Schritt 2
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Schritt 2 · Prüfung des Evaluationsniveaus und der Beweiskraft
Wie sicher kann die Studie eine Wirkung zuschreiben?
Jede vorliegende Evaluationsstudie bekommt ein Niveau von null bis fünf Sternen. Ausschlaggebend ist, wie gut ihr Design eine Veränderung dem Programm zurechnen kann: ob zufällig zugewiesen wurde (), ob die Vergleichsgruppe gebildet oder als über die Zeit verfolgt wurde, und ob ein von in der Regel sechs Monaten zeigt, dass die Wirkung über das Programmende hinaus anhält.
Unter null Sternen, also nur Literaturauswertung oder Prozessbeschreibung
→auf der Schwelle
Null bis fünf Sterne
→weitermit Schritt 3
Sternskala der Evaluationsdesigns
5 von 5 Sternen
RCT mit Follow-up, in der Regel sechs Monate
Höchstes Niveau. Reicht für Stufe 3, sobald die Beweiskraft mindestens hinreichend ist.
4 von 5 Sternen
Quasi-experimentelle Studie mit Follow-up, in der Regel sechs Monate
Kohortendesign mit Follow-up, in der Regel sechs Monate
Ebenfalls anschlussfähig an Stufe 3, sobald die Beweiskraft mindestens hinreichend ist.
Schwellenwert Stufe 3: Effektivität nachgewiesen
3 von 5 Sternen
RCT ohne Follow-up
Quasi-Experiment in der Praxis ohne Follow-up
Kohortendesign ohne Follow-up
Schwache Beweiskraft: die Wirkung ist gemessen, ihr Fortbestand nicht.
2 von 5 Sternen
Rein klinisches RCT oder klinisches Quasi-Experiment, mit oder ohne Follow-up
Messung vor und nach der Maßnahme mit Kontrollgruppe in der Praxis
Messung vor und nach der Maßnahme ohne Kontrollgruppe
Messung der Zielerreichung
Studie zur Qualitätssicherung
Keine Beweiskraft im Sinne des Schemas, aber genug für Stufe 1.
Schwellenwert Stufe 1: Effektivität theoretisch gut begründet
unter 0Unterhalb von null Sternen
Literatur- und Dokumentenauswertung
Prozessbeschreibung
Keine Aussage über die Wirkung möglich. Solche Arbeiten halten fest, was geschehen ist; ohne und ohne Messung vor und nach der Maßnahme lässt sich daraus keine Veränderung ableiten.
Beweiskraft bei vier und fünf Sternen
schwache Beweiskraft
Interventions- und Kontrollgruppe mit weniger als 20 Personen. Oder: keine Studie mit vier bis fünf Sternen im deutschsprachigen Raum, wohl aber eine oder mehrere ausländische Studien mit mindestens hinreichender Beweiskraft; dann entscheidet die über die Einstufung.
hinreichende Beweiskraft
Interventions- und Kontrollgruppe mit 20 bis 50 Personen und mindestens eine Studie im deutschsprachigen Raum. Oder: zwei und mehr Studien mit vier bis fünf Sternen und Gruppen unter 20 Personen im deutschsprachigen Raum.
starke Beweiskraft
Interventions- und Kontrollgruppe mit mehr als 50 Personen. Oder: zwei und mehr Studien mit hinreichender Beweiskraft im deutschsprachigen Raum, die mehrdimensional befragt haben.
sehr starke Beweiskraft
Die Bedingungen der starken Beweiskraft und zusätzlich ein groß angelegtes Feldexperiment im deutschsprachigen Raum. Oder: die Bedingungen der starken Beweiskraft und zusätzlich zwei oder mehr ausländische Studien mit starker Beweiskraft.
1 bis 3 Sterne: vorläufige Beweiskraft bei einem bis zwei Sternen, schwache bei drei Sternen · 0 Sterne: keine Beweiskraft
Übertragbarkeit bei Programmen aus dem Ausland
gegeben
Mehrere Studien mit mindestens hinreichender Beweiskraft im deutschsprachigen Raum.
wahrscheinlich
Mindestens eine solche Studie im deutschsprachigen Raum.
Schwellenwert
möglich
Keine Studie im deutschsprachigen Raum, aber eine ausreichende Begründung über vergleichbare Zielgruppen und Umstände.
Stufe 1
unklar
Weder eine Studie im deutschsprachigen Raum noch eine solche Begründung.
auf der Schwelle
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Schritt 3 · Prüfung der Evaluationsergebnisse
Zeigt die Studie einen Effekt in die erwünschte Richtung?
Berücksichtigt werden Studien, die ihre Ergebnisse nach allgemeinen wissenschaftlichen Standards nachvollziehbar darstellen. Liegt eine vor, gehört eine berechnete dazu, möglichst Cohens d. Verlangt ist mindestens ein in einer relevanten Verhaltensdimension und bei mindestens einer Zielgruppe; liegt ein Follow-up vor, das mindestens sechs Monate nach Abschluss der Maßnahme erhoben wurde, muss dort mindestens ein positiver Effekt anhalten.
Überwiegend positiv
→Empfehlungweiter mit Schritt 4
Teils positiv und negativ oder unklar
→auf der Schwelle
Keine oder negative Effekte
→keine Aufnahme
Fünf Grade der Ergebnisbeurteilung
nur positiv
Bei allen gemessenen Dimensionen ein in die erwünschte Richtung.
überwiegend positiv
Bei der Mehrzahl der gemessenen Dimensionen ein positiver signifikanter Effekt. Ab hier spricht die Datenbank eine Empfehlung aus.
Empfehlung
teils positiv und negativ
Mehrere Dimensionen gehen in die unerwünschte Richtung.
auf der Schwelle
kein Effekt
Keine der gemessenen Dimensionen verändert sich bedeutsam.
keine Aufnahme
überwiegend negativ oder nur negativ
Die gemessenen Dimensionen gehen mehrheitlich oder durchgängig in die unerwünschte Richtung.
keine Aufnahme
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Schritt 4 · Gesamtbewertung
Drei Prüfungen ergeben eine Stufe.
Erst zusammen ergeben die drei Prüfungen die Einstufung: Konzept- und Umsetzungsqualität, Evaluationsniveau samt und die Richtung der Ergebnisse. Empfohlen werden die Stufen 1 bis 3. Daneben stehen die Kategorien „auf der Schwelle“ für ein noch unentschiedenes Bild und „keine Aufnahme“, wenn Grundlegendes fehlt oder die Wirkung ausbleibt.
Null Sterne, überwiegend positiv
→Stufe 1Effektivität theoretisch gut begründet
Ein bis drei Sterne, überwiegend positiv
→Stufe 2Effektivität wahrscheinlich
Vier bis fünf Sterne, mindestens hinreichende Beweiskraft
→Stufe 3Effektivität nachgewiesen
Gesamtübersicht
Gesamtübersicht des Bewertungsschemas: Konzept- und Umsetzungsqualität, Evaluationsniveau mit Beweiskraft und Evaluationsergebnisse ergeben zusammen die Gesamtbewertung.
Konzept
Evaluationsniveau
Ergebnisse
Bewertung
1a bis 1c erfüllt
4 bis 5 Sterne, hinreichende Beweiskraft oder besser
überwiegend positiv
Stufe 3
1a bis 1c erfüllt
1 bis 3 Sterne, oder 4 bis 5 Sterne mit nur schwacher Beweiskraft
überwiegend positiv
Stufe 2
1a bis 1c erfüllt
0 Sterne
überwiegend positiv
Stufe 1
1a bis 1c teilweise erfüllt
keine Evaluation oder unterhalb von 0 Sternen
teils positiv und negativ, oder unklar
auf der Schwelle
1a bis 1c nicht erfüllt
alle Niveaus
keine oder negative Effekte
keine Aufnahme
Stufe 3
Konzept
1a bis 1c erfüllt
Evaluationsniveau
4 bis 5 Sterne, hinreichende Beweiskraft oder besser
Ergebnisse
überwiegend positiv
Stufe 2
Konzept
1a bis 1c erfüllt
Evaluationsniveau
1 bis 3 Sterne, oder 4 bis 5 Sterne mit nur schwacher Beweiskraft
Entwicklungsmodell: Veerman, J. W., & van Yperen, T. A. (2007). Degrees of freedom and degrees of certainty: A developmental model for the establishment of evidence-based youth care. Evaluation and Program Planning, 30(2), 212–221. doi.org/10.1016/j.evalprogplan.2007.01.011Eintrag im Verzeichnis
Überarbeitung der Kriterien: Gorenoi, V., Bremer, K., & Brender, R. (2024). Evidenzregister „Grüne Liste Prävention“: Modifikation der Bewertungskriterien auf Basis international relevanter Kategorisierungskonzepte. German Medical Science GMS Publishing House. doi.org/10.3205/24gmds685Eintrag im Verzeichnis
Analyse der gelisteten Programme: Brender, R., Bremer, K., Kula, A., Groeger-Roth, F., & Walter, U. (2024). Evidenzregister Grüne Liste Prävention – Analyse der gelisteten wirksamkeitsgeprüften Programme. Das Gesundheitswesen, 86(07), 474–482. doi.org/10.1055/a-2308-7256Eintrag im Verzeichnis
Das Evidenzregister für Prävention und Gesundheitsförderung
Die ist ein öffentlich zugängliches und kostenfrei nutzbares Online-Evidenzregister, das evaluierte Maßnahmen der Prävention und Gesundheitsförderung (PGF) systematisch zusammenstellt. Ihr primäres Ziel ist es, Akteure in Praxis und Politik sowie anderen Interessierten die bedarfsgerechte Auswahl wirksamkeitsgeprüfter Programme zu ermöglichen, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Angesichts der Vielzahl existierender PGF-Maßnahmen unklarer Güte und der oft bestehenden Lücke zwischen der wissenschaftlichen Forderung nach Evidenz und der praktischen Umsetzung soll das Register evidenzbasiertes Handeln erleichtern. Es trägt dazu bei, die Anwendung unwirksamer oder potenziell schädlicher Maßnahmen zu vermeiden und unterstützt eine effiziente Ressourcensteuerung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) stuft die Grüne Liste Prävention als „Best Evidence“-Datenbank ein.
Entwicklung und Kontext
Die Grüne Liste Prävention wurde 2011 vom Niedersachsen (LPR) initiiert. Die Entwicklung erfolgte im Rahmen des Transfers der kommunalen Rahmenstrategie „Communities That Care“ (CTC) nach Deutschland, mit Vorbildern wie dem US-amerikanischen Register „Blueprints for Healthy Youth Development“ und der niederländischen „Databank Effectieve Jeugdinterventies“. Seit 2016 wird das Register in Kooperation zwischen dem LPR und der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) geführt, gepflegt und weiterentwickelt. Es ist integraler Bestandteil von CTC sowie adaptierter Rahmenstrategien wie Schools That Care“ (STC) und Weitblick, die Kommunen und Schulen bei der Auswahl, Implementation und Qualitätsentwicklung evidenzbasierter Programme unterstützen.
Aufnahme- und Bewertungsverfahren
Die Aufnahme von PGF-Maßnahmen in die Grüne Liste Prävention erfolgt nach einem standardisierten Verfahren. Programme können über die Webseite vorgeschlagen werden oder werden durch Eigenrecherche des Projektteams identifiziert. Jede Maßnahme wird anhand definierter Kriterien hinsichtlich ihrer Evaluations-, Konzept- und Umsetzungsqualität geprüft. Zu den Kriterien zählen u. a. die aktuelle Verfügbarkeit, das Vorhandensein eines logischen Wirkmodells, Maßnahmen zur Qualitätssicherung und insbesondere die Qualität der Evaluationsstudie.
Basierend auf dem Evaluationsdesign und dem Nachweis positiver Effekte werden die Programme einer von drei Evidenzstufen zugeordnet:
Stufe 1: Effektivität theoretisch gut begründet: Erfordert mindestens eine Evaluationsstudie mit positiven Ergebnissen, z. B. eine Prä-Post-Studie ohne .
Stufe 2: Effektivität wahrscheinlich: Erfordert mindestens eine kontrollierte Studie ( oder randomisiert-kontrolliert) mit positiven Ergebnissen, jedoch ohne Follow-up-Untersuchung.
Stufe 3: Effektivität nachgewiesen: Erfordert mindestens eine kontrollierte Studie mit positiven Ergebnissen und einer Follow-up-Untersuchung von mindestens sechs Monaten.
Nur Programme, die mindestens Stufe 1 erreichen und aktuell verfügbar sind, werden gelistet. Wie die Prüfung Schritt für Schritt abläuft, zeigt das Bewertungsschema (Abb. 4); die vollständigen Aufnahme- und Bewertungskriterien stehen als PDF des Landespräventionsrats Niedersachsen bereit (Fassung vom 1.11.2011).
Inhalte des Registers
Aktuell sind 114 Programme gelistet, die sich primär auf die Förderung der psychosozialen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (Altersbereich 0-18 Jahre) konzentrieren.
Thematische Schwerpunkte: Gewaltprävention (inkl. Mobbing), Suchtprävention und psychische Gesundheit sind häufig vertreten. Ernährung und Bewegung sind weniger repräsentiert, eine Erweiterung des Registers um diese Themenbereiche ist jedoch im Gange.
Programmtypen: Sozial- und/oder Lebenskompetenztrainings machen den größten Anteil aus, gefolgt von Trainings für Erziehungsberechtigte. Verhältnispräventive Ansätze sind bisher unterrepräsentiert.
Zielgruppen: Die meisten Programme richten sich an Jugendliche (11-18 Jahre) und Grundschulkinder (6-10 Jahre), während der frühkindliche Bereich (0-3 Jahre) seltener adressiert wird Neben der primären Zielgruppe der Kinder und Jugendlichen werden häufig auch sekundäre Zielgruppen wie Lehrkräfte und Eltern/Erziehungsberechtigte einbezogen.
Settings: Das häufigste Setting ist die Schule, gefolgt von Kommune und Familie.
Förderfähigkeit: Ein Großteil der Programme lässt sich den Förderkriterien der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach § 20 SGB V zuordnen.
Jeder Programmeintrag bietet detaillierte Informationen zu Zielen, , Zielgruppen, Methoden, Evaluationsergebnissen, Kosten, Implementationsaspekten und Ansprechpersonen. Die Einträge werden durch Verschlagwortung und Suchfunktionen zugänglich gemacht, um eine ressourcensparende und passgenaue Auswahl zu unterstützen.
Bedeutung und Ausblick
Die Grüne Liste Prävention leistet einen wichtigen Beitrag zur Evidenzbasierung in der PGF-Praxis in Deutschland, insbesondere für Kommunen und Initiativen, die nach dem CTC-Rahmen arbeiten. Durch die strukturierte und anwendungsfreundliche Aufbereitung von Informationen über wirksame Interventionen unterstützt sie Fachkräfte und Entscheidungsträge innerhalb des CTC-Prozesses maßgeblich bei der Auswahl geeigneter, evidenzbasierter Maßnahmen (Phase 4 & 5), die auf die lokal identifizierten Risiko- und Schutzfaktoren zugeschnitten sind. Die laufende Erweiterung um die Themen Ernährung und Bewegung sowie die stärkere Berücksichtigung von verhältnispräventiven Maßnahmen und Setting-Ansätzen wird das Spektrum des Registers verbreitern und somit die Handlungsmöglichkeiten für CTC-Koalitionen erweitern. Das Register ist somit ein unverzichtbarer Baustein für CTC-Anwender, um die Lücke zwischen der Forderung nach Evidenz und der Anwendung in der Praxis zu schließen und gezielt zur Verbesserung gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen in ihrer spezifischen Gemeinschaft beizutragen.
Wie sicher eine Aussage über die Wirkung ist – nicht, wie groß die Wirkung ausfällt. Das GRADE-System fasst darunter das Vertrauen in die Schätzung eines Effekts und stuft es danach ab, wie wahrscheinlich weitere Forschung dieses Vertrauen verändern würde. Die Grüne Liste Prävention beurteilt die Beweiskraft eigenständig neben dem Studiendesign und macht sie von Gruppengrößen, der Zahl der Studien und dem Vorliegen deutschsprachiger Befunde abhängig.
Evidenzregister des Institute of Behavioral Science an der University of Colorado Boulder, das Präventions- und Förderprogramme nach vier Kriterien prüft: Klarheit der Beschreibung, Qualität der Evaluation, nachgewiesene Wirkung und Verbreitungsreife. Es vergibt drei Stufen – „Promising“ ab einer hochwertigen randomisiert-kontrollierten Studie oder zwei quasi-experimentellen Untersuchungen, „Model“ ab zwei starken Studien mit mindestens zwölf Monaten anhaltender Wirkung und „Model Plus“ zusätzlich bei unabhängiger Replikation. Für den deutschsprachigen Raum ist die Grüne Liste Prävention das Gegenstück.
Gesetz zur Stärkung eines aktiven Kinderschutzes (BKiSchG), in Kraft seit 1. Januar 2012. Stärkt Prävention, Frühe Hilfen und die Vernetzung im Kinderschutz – ein förderlicher Rahmen für kommunale Präventionsansätze wie CTC.
Randomisierte kontrollierte Studie zur Wirksamkeit von CTC (24 US-Kommunen in sieben Bundesstaaten, 4.407 Jugendliche). Sie belegt anhaltende Reduktionen von Substanzkonsum, antisozialem Verhalten und Gewalt bis ins junge Erwachsenenalter.
Anonyme Schülerbefragung, mit der eine Kommune in Phase 3 misst, wie verbreitet Risiko- und Schutzfaktoren sowie Problemverhalten unter den Jugendlichen im Gebiet sind. Eine für Deutschland angepasste Fassung ist seit 2008 im Einsatz; an 1.911 Jugendlichen der Klassen 6 bis 11 in Niedersachsen erwiesen sich die 23 Risikofaktorskalen als weitgehend eindimensional und gültig. Wiederholt alle zwei Jahre, zeigt sie, ob sich die vorrangigen Faktoren bewegt haben.
Maßzahl für die Größe eines Unterschieds, unabhängig vom Umfang der Stichprobe. In der Prävention üblich ist Cohen's d: die Differenz der Mittelwerte, geteilt durch die Streuung. Anders als der p-Wert sagt die Effektstärke etwas über das Ausmaß der Wirkung aus und macht Studien untereinander vergleichbar; die Grüne Liste Prävention verlangt sie deshalb für Studien mit Kontrollgruppe.
Vier Stufen statt der Zweiteilung in wirksam und unwirksam: Ein Programm ist zunächst nur beschrieben, dann theoretisch begründet, dann liegen erste Hinweise aus der Praxis vor, zuletzt kausale Belege. Je niedriger die Stufe, desto freier lässt sich der Evaluationsentwurf wählen; für eine kausale Aussage kommen nur Entwürfe in Betracht, die eine solche zulassen. Das Bewertungsschema der Grünen Liste Prävention folgt diesem Modell.
Erneute Messung nach Abschluss eines Programms. Sie zeigt, ob eine Wirkung anhält oder nur während der Maßnahme sichtbar war. Die Standards der Society for Prevention Research verlangen mindestens eine Langzeitmessung in angemessenem Abstand zum Ende der Intervention und halten sechs Monate für das sinnvolle Mindestmaß; die Grüne Liste Prävention setzt denselben Abstand an und erwartet, dass bis dahin mindestens ein positiver Effekt fortbesteht.
Lokale und regionale Unterstützungssysteme mit aufeinander abgestimmten Angeboten ab Beginn der Schwangerschaft und in den ersten Lebensjahren, mit Schwerpunkt auf den null- bis dreijährigen Kindern. Sie verbinden ein Angebot für alle Familien mit gezielter Hilfe bei Belastungen und setzen auf die Zusammenarbeit von Gesundheitswesen, Jugendhilfe und bürgerschaftlichem Engagement. Die Begriffsbestimmung stammt vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen.
Operatives Gremium im CTC-Prozess: In ihm sollen die wichtigsten örtlichen Einrichtungen und Fachkräfte – Jugendhilfe, Schule, Gesundheit, Polizei, Zivilgesellschaft – vertreten sein. Es analysiert die lokalen Daten und entscheidet über Prioritäten und Maßnahmen.
Klassisches Arbeitsprinzip und Fachkonzept der Sozialen Arbeit (englisch: Community Organizing): aktivierend, beteiligungs- und ressourcenorientiert, bereichsübergreifend am Sozialraum ansetzend. Disziplinäre Heimat kommunaler, koalitionsbasierter Präventionsansätze wie CTC.
Freie Entfaltung der Persönlichkeit sowie das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
„Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ (Art. 2 Abs. 1 GG) „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG)
Staatsziel Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Tiere, ausdrücklich auch in Verantwortung für künftige Generationen.
„Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.“ (Art. 20a GG)
Gleichheit vor dem Gesetz, Gleichberechtigung von Frauen und Männern und das Verbot, jemanden wegen bestimmter Merkmale zu benachteiligen.
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ (Art. 3 Abs. 1 GG) „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ (Art. 3 Abs. 3 GG)
Meinungsfreiheit: das Recht, die eigene Meinung zu äußern und sich frei zu informieren.
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG)
Vom Landespräventionsrat Niedersachsen gepflegtes Online-Register wirksam evaluierter Präventionsprogramme, dokumentiert mit den jeweils adressierten Risiko- und Schutzfaktoren. CTC-Kommunen wählen daraus passende, geprüfte Programme aus.
Beschluss der Kultusministerkonferenz „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ vom 06.03.2009 in der Fassung vom 11.10.2018. Kein Gesetz, aber die gemeinsame Leitlinie der Länder für die Schulen.
„In einer Schule als Ort gelebter Demokratie werden die Würde des jeweils anderen großgeschrieben, Toleranz und Respekt gegenüber anderen Menschen und Meinungen geübt, Zivilcourage gestärkt, demokratische Verfahren und Regeln eingehalten und Konflikte gewaltfrei gelöst.“ (Abschnitt 2)
Beobachtende Anlage: Eine Gruppe wird über die Zeit verfolgt und danach unterschieden, ob sie das Programm erhalten hat oder nicht; zugeteilt wird nicht. Prospektiv beginnt die Beobachtung in der Gegenwart und läuft in die Zukunft, retrospektiv wird ein bereits abgeschlossener Verlauf ausgewertet. Weil sich die Gruppen von vornherein unterscheiden können, bleibt die Gefahr verdeckter Störgrößen größer als im Zufallsversuch.
Gruppe, die das Programm nicht erhält und damit zeigt, wie sich die Teilnehmenden ohne das Programm vermutlich entwickelt hätten. Dieser Vergleichsmaßstab lässt sich nie beobachten, sondern nur schätzen; der Effekt ist die Differenz zwischen dem, was geschah, und dem, was ohne die Maßnahme geschehen wäre. Ohne Vergleichsgruppe bleibt offen, ob eine Veränderung auf das Programm oder auf Reifung, Vorerfahrung und zeitgleiche Einflüsse zurückgeht.
1995 durch Beschluss der Landesregierung eingerichtetes Netzwerk aus rund 270 Mitgliedern – kommunale Präventionsräte, Verbände, Behörden und wissenschaftliche Einrichtungen; die Geschäftsstelle liegt im Niedersächsischen Justizministerium. Der Rat berät Kommunen und Land in Fragen der Gewalt- und Kriminalprävention, fördert Projekte und entwickelt Instrumente. Er hat 2011 die Grüne Liste Prävention aufgelegt und führt Communities That Care in Deutschland ein.
Armuts- und Sozialbegriff, der die Lage eines Menschen nicht am Einkommen allein festmacht, sondern am Zusammenspiel von Wohnen, Ernährung, Gesundheit, Bildung, Arbeit und Teilhabe. Der Blick richtet sich auf die Spielräume, die jemand in diesen Bereichen tatsächlich hat. Die Armuts- und Reichtumsberichterstattung des Bundes ist nach diesem Verständnis aufgebaut.
Ein Programm ist manualisiert, wenn eine schriftliche Handlungsanleitung festlegt, was wann mit wem geschieht; erst das macht es andernorts wiederholbar und überhaupt überprüfbar. Wie genau die Anleitung eingehalten wird, entscheidet mit über den Erfolg: Eine Auswertung von knapp 500 Studien fand bei sorgfältiger Umsetzung im Mittel mindestens zwei- bis dreimal so große Effekte. Die Grüne Liste Prävention verlangt deshalb verfügbare Manuale, Schulungen und Instrumente zur Qualitätskontrolle.
Statistisches Verfahren, das die Ergebnisse mehrerer Studien zur selben Frage in einer gemeinsamen Schätzung zusammenfasst. Jede Studie geht mit einem Gewicht ein, das ihrer Genauigkeit entspricht, und die Streuung zwischen den Studien wird eigens ausgewiesen. Eine Meta-Analyse ist nur so gut wie die Untersuchungen, die sie bündelt – veröffentlichte Befunde sind systematisch positiver als unveröffentlichte.
Stärkenorientierter Ansatz (Positive Youth Development), der Kompetenz, Bindung, Selbstwirksamkeit und prosoziale Normen fördert. Aus derselben Forschungstradition wie CTC – Prävention als Förderung gelingender Entwicklung, nicht nur als Problemverhütung.
Anteil der Personen in einer Bevölkerung, auf die ein Merkmal zu einem bestimmten Zeitpunkt oder in einem bestimmten Zeitraum zutrifft – eine Erkrankung, ein Verhalten oder ein Risikofaktor. Zu unterscheiden ist sie von der Inzidenz, die nur die neu hinzukommenden Fälle in einem Zeitraum zählt. Die CTC-Kinder- und Jugendbefragung liefert Prävalenzen für die Jugendlichen im Gebiet und stellt sie einem Vergleichswert gegenüber.
Einteilung nach der Zielgruppe, nicht nach dem Zeitpunkt. Universelle Angebote richten sich an eine ganze Bevölkerungsgruppe, ohne dass ein individuelles Risiko festgestellt wurde; selektive an Teilgruppen, deren Risiko deutlich über dem Durchschnitt liegt; indizierte an einzelne junge Menschen mit ersten Anzeichen, die noch keine Diagnose rechtfertigen. CTC arbeitet universell und selektiv.
Kommunale Strategie, die vorhandene Angebote aus Gesundheit, Bildung, Jugendhilfe und Sozialem so verknüpft, dass Kinder und Familien von der Schwangerschaft bis zum Berufseinstieg ohne Bruch begleitet werden. Bekannt wurde der Begriff durch das 2011 von der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann Stiftung gestartete Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen!“ mit 18 Kommunen. Anders als Communities That Care setzt der Ansatz an den Übergängen im Lebenslauf an, nicht an gemessenen Risiko- und Schutzfaktoren.
Einteilung nach dem Zeitpunkt des Eingreifens. Primäre Prävention setzt an, bevor eine Störung auftritt, und senkt die Zahl neuer Fälle; sekundäre verkürzt die Dauer bereits begonnener Verläufe durch frühes Erkennen und Behandeln; tertiäre mindert die Beeinträchtigungen, die aus einer Störung zurückbleiben. In die Grüne Liste Prävention kommen nur primär- und sekundärpräventive Programme, weil das der Ausrichtung von CTC entspricht.
Untersuchungsanlage mit Vergleichsgruppe, aber ohne Zufallszuteilung: Wer das Programm erhält, ergibt sich aus der Praxis. Im Feld ist das oft die einzige machbare Variante, verlangt aber zusätzliche Vorkehrungen wie mehrere Messzeitpunkte, statistische Kontrolle oder eine gestufte Einführung, weil sich Programm- und Vergleichsgruppe systematisch unterscheiden können.
Untersuchung, in der die Teilnehmenden per Zufall der Programm- oder der Vergleichsbedingung zugelost werden. Weil der Zufall die Gruppen im Mittel vergleichbar macht, lassen sich Unterschiede am Ende eher auf das Programm zurückführen als auf vorbestehende Unterschiede. Die Standards der Society for Prevention Research verlangen für einen Wirksamkeitsnachweis mindestens zwei methodisch strenge Studien mit übereinstimmend positiven Befunden und mindestens einer signifikanten Langzeitmessung.
Empirisch belegte Bedingungen in Individuum, Familie, Schule und Gemeinwesen, die die Wahrscheinlichkeit späteren Problemverhaltens erhöhen. CTC senkt gezielt jene Risikofaktoren, die in einem Sozialraum erhöht sind – mit erprobten Programmen.
Von Aaron Antonovsky geprägtes Konzept, das nach den Entstehungsbedingungen von Gesundheit fragt (statt nur nach Krankheitsursachen). Präventionsansätze wie CTC zielen im salutogenen Sinn auf die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden.
Die Führungsebene, die einen CTC-Prozess mandatiert und finanziert: Bürgermeisterin oder Landrat, die Leitungen von Schulverwaltung, Jugendamt, Polizei und Gesundheitswesen sowie die Personen, die über Haushaltsmittel entscheiden. Sie sagen zu Beginn öffentlich zu, berufen das Gebietsteam, nehmen Gebietsprofil und Aktionsplan entgegen und billigen die Prioritäten. Von ihnen zu unterscheiden ist das Gebietsteam, das die Daten auswertet und den Plan schreibt.
Merkmale in Individuum, Familie, Schule und Gemeinwesen, die eine gesunde Entwicklung begünstigen und die Wirkung von Risikofaktoren abpuffern. CTC erhebt und stärkt sie gezielt – nicht nur die Senkung von Risikofaktoren.
Rechtsgrundlage der gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten (Kita, Schule, Kommune, Pflege) – u. a. für den Aufbau gesundheitsförderlicher Strukturen. Eingeführt durch das Präventionsgesetz 2015.
„… mit Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten insbesondere den Aufbau und die Stärkung gesundheitsförderlicher Strukturen." (§ 20a Abs. 1 SGB V)
Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe. Regelt Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe; § 1 verankert einen fördernden, präventiven Auftrag. CTC ist an diese Strukturen anschlussfähig.
„Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ (§ 1 Abs. 1 SGB VIII)
Förderungsauftrag von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege: Erziehung, Bildung und Betreuung, ausdrücklich einschließlich der Vermittlung von Werten und Regeln.
„Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes und bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.“ (§ 22 Abs. 3 SGB VIII)
Beteiligungsrecht der Kinder- und Jugendhilfe: Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen. Maßstab für die unmittelbare Partizipation junger Menschen – auch in kommunalen Präventionssystemen wie CTC.
„Kinder und Jugendliche sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie betreffenden Entscheidungen der öffentlichen Jugendhilfe zu beteiligen." (§ 8 Abs. 1 SGB VIII)
Ein Befund heißt signifikant, wenn die Daten unter der Annahme, dass es keinen Unterschied gibt, hinreichend unwahrscheinlich wären; üblich ist eine Schwelle von fünf Prozent. Die American Statistical Association hält dazu fest, dass ein p-Wert weder die Größe eines Effekts noch die Bedeutung eines Ergebnisses misst und dass wissenschaftliche wie politische Schlüsse nicht allein davon abhängen sollten, ob er eine Schwelle unterschreitet.
Theoretisches Fundament von CTC, entwickelt von Hawkins & Catalano an der School of Social Work der University of Washington: Die Bindung an prosoziale Bezugspersonen und Institutionen – Familie, Schule, Gleichaltrige, Gemeinwesen – wirkt antisozialem Verhalten entgegen. Bindung entsteht über Gelegenheiten, Kompetenzförderung und Anerkennung.
Die Anwendung des Modells der Sozialen Entwicklung im Alltag: Erwachsene stärken die Bindung von Kindern, indem sie ihnen Gelegenheiten zur Beteiligung geben, die Fähigkeiten vermitteln, diese Gelegenheiten zu nutzen, und ihren Einsatz konkret anerkennen. Aus der Bindung wächst die Bereitschaft, die Normen der Gruppe zu übernehmen. In CTC-Gebieten ist sie Entwicklungsförderung für alle Kinder und ergänzt die Programme für die vorrangigen Risikofaktoren.
Der lebensweltliche, räumliche Kontext (Quartier, Nachbarschaft, Kommune), in dem Menschen aufwachsen. CTC arbeitet sozialraumbezogen: Es analysiert Belastungen und Ressourcen eines Gebiets und setzt dort an – ohne einzelne Kinder zu etikettieren.
Ausformulierte Annahme darüber, wie ein Programm wirkt: welche Schritte von der Maßnahme über Zwischenergebnisse zum angestrebten Ziel führen und welche Bedingungen dabei erfüllt sein müssen. Sie entsteht vor der Umsetzung gemeinsam mit den Beteiligten und legt fest, was später gemessen wird. In der Grünen Liste Prävention zählt eine Theory-of-Change-Studie als Evaluationsniveau von einem Stern: Sie prüft die angenommene Wirkkette, nicht die Wirkung gegen eine Kontrollgruppe.
Die Frage, ob ein anderswo entwickeltes Programm auch hier wirkt. Zwischen Programmtreue und Passung besteht eine Spannung: Eine starre Übernahme geht an der Zielgruppe vorbei, eine freie Anpassung kann gerade die wirksamen Bestandteile entfernen; beides lässt sich nur planvoll und dokumentiert austarieren. Die Grüne Liste Prävention stuft die Übertragbarkeit nach der Zahl deutschsprachiger Studien in vier Grade von gegeben bis unklar ein.
Berücksichtigung des Kindeswillens: Kinder haben das Recht, in allen Angelegenheiten, die sie betreffen, gehört zu werden.
„Die Vertragsstaaten sichern dem Kind, das fähig ist, sich eine eigene Meinung zu bilden, das Recht zu, diese Meinung in allen das Kind berührenden Angelegenheiten frei zu äußern, und berücksichtigen die Meinung des Kindes angemessen und entsprechend seinem Alter und seiner Reife.“ (Art. 12 Abs. 1 UN-KRK)
Diskriminierungsverbot der UN-Kinderrechtskonvention, in Deutschland seit 1992 geltendes Recht.
„Die Vertragsstaaten achten die in diesem Übereinkommen festgelegten Rechte und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds.“ (Art. 2 Abs. 1 UN-KRK)
Bildungsziele der UN-Kinderrechtskonvention: Achtung der Menschenrechte, Frieden, Toleranz, Gleichberechtigung und Achtung vor der Umwelt.
„Die Vertragsstaaten stimmen darin überein, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, […] b) dem Kind Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten und den in der Charta der Vereinten Nationen verankerten Grundsätzen zu vermitteln; […] d) das Kind auf ein verantwortungsbewusstes Leben in einer freien Gesellschaft im Geist der Verständigung, des Friedens, der Toleranz, der Gleichberechtigung der Geschlechter und der Freundschaft zwischen allen Völkern und ethnischen, nationalen und religiösen Gruppen sowie zu Ureinwohnern vorzubereiten; e) dem Kind Achtung vor der natürlichen Umwelt zu vermitteln.“ (Art. 29 Abs. 1 UN-KRK)